Was ist «zackstark»?
«zackstark – rauchfrei durch die Lehre» ist ein Tabakpräventionsprojekt für Betriebe. Es motiviert Lernende, nikotinfrei zu bleiben. Die teilnehmenden Lernenden sind über die gesamte Lehrzeit beim Projekt dabei.
Wie funktioniert das Projekt «zackstark»?
Die Lernenden unterzeichnen einen Vertrag, in welchem Sie sich verpflichten während der gesamten Lehrzeit (Freizeit-, Schule - und Arbeitszeit) rauch- und dampffrei zu bleiben. Die BerufsbildnerInnen begleiten und motivieren die Jugendlichen dabei. Der Ausbildungsbetrieb verpflichtet sich, bei Vertragseinhaltung die vereinbarte Belohnung zu überreichen.
Wer ist verantwortlich für das Projekt «zackstark»?
«zackstark» wurde 2017 im Kanton Aargau lanciert. Seit 2019 bieten die Fachstelle Suchtprävention Mittelschulen und Berufsbildung, die Zürcher Fachstelle zur Prävention des Suchtmittelmissbrauchs (ZFPS) und die LUNGE ZÜRICH das Projekt im Kanton Zürich an.
Für die Projektumsetzung verantwortlich ist die ZFPS.
Warum sollte ein Betrieb beim Projekt «zackstark» mitmachen?
- Imagegewinn als gesundheitsbewusster Ausbildungsbetrieb
- Kunden fühlen sich nicht durch «Rauch» belästigt – höhere Kundenzufriedenheit
- Lernende erfüllen eine Vorbildfunktion – Motivation für andere Mitarbeitende
- Bessere Gesundheit – weniger Krankheitsausfälle und höhere Produktivität
- Weniger Arbeitsabwesenheit durch Rauchpausen
Kann jeder Betrieb in der Schweiz beim Projekt «zackstark» mitmachen?
Ja. Jeder Lehrbetrieb in der Schweiz kann teilnehmen. Betriebe mit Standort ausserhalb der Kantone Zürich und Aargau müssen jedoch den jährlichen «zackstark»-Kinogutschein für ihre Lernenden bei der Lungenliga Aargau einkaufen. Für den Tabakpräventionsworkshop – welcher für Zürcher und Aargauer Betriebe kostenlos angeboten wird, werden Betriebe aus anderen Kantonen dazu ermuntert, die Dienstleistung vom Lungenliga-Projekt PulMotion in Anspruch zu nehmen.
Darf ich alle meine Lernenden zum Projekt „zackstark“ anmelden?
Selbstverständlich dürfen Sie alle Ihre Lernenden aus allen Lehrjahren, welche rauchfrei durch’s Lehrjahr gehen möchten, beim Projekt anmelden. Rauchende Lernende können Sie damit vielleicht auch zu einem Rauchstopp und damit auch zur Teilnahme motivieren. Auch Lernede, die zum Zeitpunkt Ihrer Teilnahme bereits in einem höheren Lehrjahr sind, sowie junge Praktikanten und Praktikantinnen sind ebenso willkommen beim Projekt.
Wie ist das Projekt «zackstark» zeitlich gegliedert?
- Sie dürfen sich und Ihre Lernenden jederzeit für das Projekt anmelden
- Jeweils im Januar erhalten die Lernenden eine Erinnerung für die Projektteilnahme in Form eines Kinogutscheins (wird für Aargauer und Zürcher Betriebe vom Projekt übernommen).
- Jeweils im August oder gemäss Vereinbarung zwischen Ausbildungsbetrieb und Lernenden wird Ihre vereinbarte Belohnung den Lernenden übergeben, sofern sie nikotinfrei sind.
Warum soll ich meine Lernenden beim Projekt «zackstark» anmelden?
Der Vertrag schützt die Jugendlichen und stärkt sie darin, weiterhin rauch- und dampffrei zu bleiben. Wer mit 20 Jahren nicht raucht, beginnt mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht mehr.
Wie melde ich meine Lernenden an?
- Hier können Sie Ihren Betrieb registrieren. Nachdem Sie Ihre Emailadresse bestätigt haben (via Link im Mail), erhalten Sie Zugang zu Ihrem Profil, wo Sie Ihre Lernenden eintragen können.
- Bei Fragen und Unterstützung melden Sie sich bei der ZFPS unter der Telefonnummer 044 271 87 23 – wir sind gerne für Sie da.
Tipp: Nach Möglichkeit bewährt es sich, die Anmeldung/Erfassung der Lernenden auf der Onlineplattform von einer Lernenden/einem Lernenden selber durchführen zu lassen.
Was ist meine Aufgabe als BerufsbildnerIn?
Sie übernehmen die wichtigste Rolle: Sie überzeugen die Entscheidungsträger im Betrieb vom Projekt und motivieren die Lernenden zur Projektteilnahme. Danach sind Sie in der wichtigen Rolle des Coaches, dazu kann ein regelmässiges Gespräch genauso gehören wie ein sporadisches Nachfragen, wie es mit dem rauchfrei sein läuft.
Lehrjahr Ende: Der/die BerufsbildnerIn übergibt die vereinbarte Belohnung und überprüft die Angaben im Profil auf www.zh.zackstark.ch.
Wie funktioniert die Belohnung – wann soll diese abgegeben werden?
Alle erfolgreichen Projektteilnehmenden erhalten von ihrem Lehrbetrieb eine Belohnung. Dabei muss die Belohnungsart und das Belohnungssystem vom Betrieb anfangs Lehrjahr festgelegt werden.
Belohnungsarten, davon ist eine auszuwählen*:
- reiner Geldbetrag – Richtwert mind. CHF 100.- pro Lehrjahr
- Gutschein(e) – Richtwert mind. CHF 100.- pro Lehrjahr
- zusätzliche Ferientage / Jokertage – zusätzlich mindestens 2 Tage pro Jahr
- andersartig ausfallen – Richtwert mind. CHF 100.- pro Lehrjahr
*Es können auch mehrere Belohnungsarten kombiniert werden.
Belohnungssystem:
- jährliche Zahlung (bevorzugte Variante)
- Zahlung bei Lehrabschluss
- Andere Möglichkeiten; in Absprache mit der ZFPS
Müssen die Lernenden zwangsläufig eine Belohnung erhalten?
Ja! Die Belohnung schafft für die Lernenden einen Anreiz zur Projektteilnahme. Zudem bestätigt die Auszahlung der Belohnung die Ernsthaftigkeit des Projekts und das Commitment des Betriebs – die Gesundheit hat einen Wert, deren Erhalt einen Einsatz erfordert.
Ist die Belohnung AHV-pflichtig?
Eine «zackstark»-Belohnung ist eine «Anerkennung» und nicht Bestandteil des Lohnes. Eine Anerkennung ist erst AHV-pflichtig, wenn sie CHF 500 pro Jahr übersteigt. Das heisst, die Betriebe, die ihre Belohnung jährlich auszahlen, müssen keinen AHV-Beitrag berücksichtigen. Bei Betrieben die Ende Lehre den Lernenden einen Betrag über 500 CHF auszahlen, ist Vorsicht geboten. Dieser Betrag ist AHV-pflichtig.
Wie unterstützt die ZFPS die teilnehmenden Betriebe?
Projekterinnerungen: Alle BerufsbildnerInnen erhalten regelmässig von der ZFPS Erinnerungsmails bezüglich Vorgehen und Stand des Projektes.
Kinogutschein: Die Betriebe werden nicht finanziell unterstützt, jedoch erhalten die Jugendlichen jährlich einen Kinogutschein oder ähnliches, um die Motivation und das Durchhaltevermögen zu belohnen.
Kohlenmonoxid-Tests: Der Betrieb kann sogenannte Kohlenmonoxid-Tests von der ZFPS durchführen lassen, um sicherzustellen, dass die Jugendlichen wirklich rauchfrei sind. Diese Tests sind freiwillig und kostenlos. Achtung: Wegen der Corona-Pandemie finden aktuell keine Kohlenmonoxid-Tests statt.
Administrative Unterstützung: Bei Schwierigkeiten oder sonstigen Anliegen können sich die BerufsbildnerInnen jederzeit bei der ZFPS melden. Verwenden Sie dazu die E-Mail Adresse zackstark@zfps.ch oder rufen Sie uns direkt unter Tel. 044 271 87 23 an.
Workshops für Lernende: Zusätzlich besteht die Möglichkeit kostenlose Workshops für die Lernenden zu buchen über Themen wie: «Tabakkonsum: was steckt dahinter», «Gesundheitskompetenz», «Machenschaften von Tabakmulties entlarvt», etc.
Diese Angebote bietet die ZFPS zusammen mit den regionalen Suchtpräventionsstellen an.
Kann ein Lernender, der im Moment raucht, beim Projekt mitmachen?
Ja, der Lernende kann einen Rauchstopp machen und beim Projekt teilnehmen. Als Rauchstopphilfe empfehlen wir den Jugendlichen die Webseite www.feel-ok.ch/rauchen -> Rauchstopp-Programm. Für weiterführende Beratung und Unterstützung steht Ihnen die ZFPS gerne zur Seite.
Ein Lernender/eine Lernende hat mit dem Rauchen begonnen. Was muss ich als BerufsbildnerIn tun?
Die Vereinbarung muss aufgelöst werden. Melden Sie sich auf der Webseite www.zh.zackstark.ch mit Ihrem Betriebslogin an und melden Sie Ihren Lernenden ab mit der Begründung „Rauchen“.
Die ZFPS stellt Ihnen zudem gerne diverse Broschüren und Infomaterialen für Ihre/n Lernende/n zur Verfügung. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder machen Sie direkt bei der Vereinbarungsauflösung ein entsprechendes Häkchen, damit Ihnen die Materialen per Post zugestellt werden können. Als Rauchstopphilfe empfehlen wir den Jugendlichen zudem die Webseite www.feel-ok.ch/rauchen -> Rauchstopp-Programm. Für weiterführende Beratung und Unterstützung steht Ihnen die ZFPS gerne zur Seite.
Ein Lernender/eine Lernende hat die Lehre abgebrochen. Was muss ich jetzt tun?
Die Vereinbarung muss aufgelöst werden. Melden Sie sich auf der Webseite www.zh.zackstark.ch mit Ihrem Betriebslogin an und melden Sie Ihren Lernenden ab mit der Begründung „Lehrvertrag vorzeitig aufgelöst“.
Ein Lernender/eine Lernende hat die Lehre abgeschlossen?
Melden Sie sich auf der Webseite www.zh.zackstark.ch mit Ihrem Betriebslogin an und melden Sie Ihre Lernende/Ihren Lernenden ab mit der Begründung „Lehre abgeschlossen“.
Wechsel der betriebsinternen, für das Projekt zuständigen Person. Was ist zu tun?
Melden Sie sich auf der Webseite www.zh.zackstark.ch mit Ihrem Betriebslogin an. Ändern Sie unter „Betriebsdaten“ die Angaben, welche geändert haben (Name, Emailadresse, Telefon). Ab sofort kann sich Ihre Nachfolgerin / Ihr Nachfolger mit der eigenen Emailadresse einloggen und die Bearbeitung übernehmen.